Diese Betriebe vollziehen unter anderem Leistungsprüfung nach den Richtlinien des Zuchtverbandes ACA (Austrian Carnica Association), liefern jährlich Zuchtberichte ab und lassen an ihren Völkern regelmäßig Gesundheitskontrollen durchführen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag für die Erhaltung und Optimierung unserer heimischen Bienen.
Voraussetzungen für die Anerkennung als Zucht- und Vermehrungsbetrieb laut Kärntner Zuchtordnung: