Beim Auftreten einer seuchenartigen Krankheit treten die Vorschriften des Bienenseuchengesetzes (Geltende Fassung) in Kraft. Für folgende
Gebiete in Kärnten wurden in letzter Zeit Sperrgebiete aufgrund einer anzeigepflichtigen Krankheit erlassen.
Aktuelle Faulbrut-Sperrgebiete: KEINE
Aufgehobene Sperrgebiete:
BH Spittal/Drau: Raum Möllbrücke
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau