Wichtige Fragen, die sich beim Einstieg in die Imkerei stellen!

Die Bienenzuchtvereine ermöglichen einen sorgenfreien Start

Die aktuellen Herausforderungen lassen sich gemeinsam viel leichter bewältigen
Die aktuellen Herausforderungen lassen sich gemeinsam viel leichter bewältigen

Alle rechtlichen Informationen zur Bienenhaltung, Aufstellung von Bienenständen, Herstellung und Kennzeichnung von Bienenprodukten, Bienenkrankheiten sowie alle gesetzlichen Verpflichtungen.

Bei all diesen Angelegenheiten stehen unsere 101 Obfrauen und Obmänner der Bienenzuchtvereine gerne mit Rat und Tat zur Verfügung und ermöglichen Ihnen einen sorgenfreien Einstieg in die Imkerei. Klopfen Sie dort an!

Gesetzliche Grundlagen

Alle rechtlichen Informationen zur Bienenhaltung sind im Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz festgelegt. Die gültige Fassung gibt es auf www.ris.bka.gv.at. Meldung und Bekämpfung ansteckender Krankheiten sind im Bienenseuchengesetz geregelt. Für die Herstellung und Kennzeichnung von Bienenprodukten gilt die Honigverordnung.

Was muss ich bei der Aufstellung eines Bienenvolkes beachten?

Bei der Aufstellung von Bienenständen sind von den Flugöffnungen bis zur gegenüberliegenden Grenze eines fremden Grundstücks folgende Mindestabstände einzuhalten:
a) 20 m gegenüber Grundstücken, auf denen sich Krankenanstalten, Kuranstalten, Altenheime, Schulen, Kindergärten, öffentliche Spiel- und Liegewiesen oder Sport- und Spielflächen, Freibäder, Campingplätze und ähnlichen Zwecken dienende öffentliche oder gewerbliche Einrichtungen befinden;

b) 15 m gegenüber öffentlichen Verkehrsflächen;
c) 10 m gegenüber sonstigen Nachbargrundstücken, sofern die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nicht einem geringeren Abstand zustimmen. Wenn Belästigungen nicht zu befürchten sind, dürfen die Abstände um 5 m (a und b) bzw. um 6 m (c) verringert werden, wenn innerhalb dieser Abstände ein die Flugöffnungen überragendes, mindestens 2,5 m hohes Hindernis (Mauer, Planke, dichte Bepflanzung u. dgl.) besteht, das beiderseits wenigstens 2 m länger ist als die Flugfront des Bienenstandes. In den Fällen (c) darf der Abstand auch dann auf 4 m verringert werden, wenn sich die Flugöffnungen gegenüber unbebauten Grundstücken mindestens 3 m über dem Erdboden befinden.

Ich habe ein Bienenvolk gekauft bzw. erhalten, was muss ich tun?

1. Meldung im VIS:

Bienenstandtafeln sind über Sammelbestellung beim Landesverband erhältlich (Format A5 quer, Stärke 2 mm, Alu-Compound
Bienenstandtafeln sind über Sammelbestellung beim Landesverband erhältlich (Format A5 quer, Stärke 2 mm, Alu-Compound

Jede Person, jeder Betrieb, der neu mit der Bienenhaltung beginnt muss sich innerhalb von 7 Tagen beim Veterinärinformationssystem registrieren lassen und erhält eine Betriebsnummer. Die Pflicht zur Registrierung beginnt mit der Haltung von einem Bienenvolk. Bei der Registrierung sind die örtlichen Bienenzuchtvereine gerne behilflich. Daher empfiehlt es sich am Beginn der Bienenzucht auch, gleich einem der 102 Kärntner Bienenzuchtvereine beizutreten.


Bei der Wahl des Bienenzuchtvereins hat man als Bienenhalter freie Wahl, daher sollte man nach Möglichkeit einem Verein beitreten, in dem viele Aktivitäten gesetzt werden. Der Landesverband für Bienenzucht berät dabei gerne (T 04224 / 2339). Nach erfolgter Registrierung ist die Eingabe des Bienenbestandes an zwei Erhebungsstichtagen im Jahr notwendig (30. April und 31. Oktober). Die Bienenstände sind an gut sichtbarer Stelle mit der VIS-Registrierungsnummer dauerhaft zu kennzeichnen. Seit 2016/2017 ist für den Erhalt einer Förderung (Neueinsteiger-, Kleingeräte-, Investitionsförderung) eine Registrierbestätigung (Betriebsnummer) erforderlich.

2. Meldung an die Gemeinde:

Bienenhalter sind zusätzlich verpflichtet, dem Bürgermeister bis längstens 15. April jeden Jahres den Standort, die Anzahl der Bienenvölker bekannt zu geben.

Tipps zum Kauf von Bienenvölkern

Bienenrasse:

Die Haltung, Wanderung und Zucht von Bienen, die nicht der Rasse „Carnica“ (Apis mellifera carnica) angehören, bedürfen in Kärnten der
Bewilligung der Landesregierung. Die Carnica-Biene erscheint in erster Linie optisch grau. Wenn die Bienen gelb-orange Hinterleibsringe aufweisen, sind es keine Carnica-Bienen!

Bienengesundheit:

Es wird empfohlen, ein Gesundheitszeugnis bzw. ein aktuelles Protokoll einer Futterkranzprobe (Untersuchung auf Faulbrutsporen) bei dem Verkäufer einzufordern. Aus Sicht der Bienengesundheit und -rasse
ist es auch nicht ratsam, Bienen aus anderen Ländern zu importieren, ohne sich in diesen Punkten abzusichern. Bei all diesen Fragen stehen unsere 101 Obfrauen und Obmänner der Bienenzuchtvereine gerne mit Rat und Tat zur Verfügung und ermöglichen Ihnen einen sorgenfreien Einstieg in die Imkerei!


Gemeinsam macht’s mehr Spaß

Wie in so vielen Lebenslagen ist geteilte Freude doppelte Freude. Gerade auf die Imkerei trifft das besonders zu, denn die aktuellen Herausforderungen lassen sich gemeinsam viel leichter bewältigen. Die über 100 Vereine Kärntens haben immer eine offene Tür für Bienen-Interessierte. Klopfen Sie dort an!